Recht auf Unterricht - Wie weit geht das Recht meines Kindes auf Unterricht? 

Eltern können bei ungebührlichem Verhalten ihres Kindes kein Recht auf Unterricht in der angestammten Klasse herleiten. "Wenn Ordnung und Unterrichtserfolg einer ganzen Klasse auf dem Spiel stehen, müssen Einzelansprüche dem gegenüber zurücktreten; ein Schüler kann nicht durch sein Verhalten die Rechte der Gesamtheit der Klasse zunichte machen." (aus: Heckel/Avenarius, S. 269). Einem Verweis aus dem Klassenzimmer kann ein Schüler nicht seinen Anspruch auf Unterricht entgegenhalten, da sein eigener Anspruch auf Unterricht ihm nicht das Recht verleiht, den Unterrichtsanspruch seiner Mitschüler zu gefährden oder zunichte zu machen.

HANDY - Das Handy meines Kindes wurde eingezogen, was jetzt?

Vermutlich hat ihr Kind das Handy auf dem Schulgelände in Betrieb (angeschaltet) gehabt. Dann kann es ihm passieren, dass das Handy von einem Lehrer abgenommen wird.
In so einem Fall
wird das Handy im Sekretariat gelagert und Ihr Kind bekommt ein Schreiben, das Sie über den Vorgang informiert und auf dem Sie mit Ihrer Unterschrift ihr Kind beauftragen können das Handy am nächsten Freitag in der 2. Pause im Sekretariat wieder abzuholen.

Ist das auch rechtlich in Ordnung??
Grundlage für dieses Vorgehen bildet der Paragraph 56 Absatz 5 des BayEUG. Der genaue Ablauf an unserer Schule wurde von der Rechtsberatung des Landratsamtes geprüft und für in Ordnung gefunden. 

Fächerwechsel - Was tun wenn ein Kind ein Wahlfach wechseln will?

Ein Wechsel von praktischen Fächern (Religion - Ethik, ev. Religion kath. Religion, Kunst - Musik) ist immer nur am Ende eines Schuljahres möglich. Diese Regelung gilt nicht boZ - Fächer, hier ist kein Wechsel mehr möglich.

Krankheit - Wie Entschuldige ich mein Kind richtig?

zuerst telefonisch und danach schriftlich (In jedem Fall notwendig!)

Wenn das Kind krank ist muss ein Elternteil/Erziehungsberechtigter vor 08:00 Uhr in der Schule anrufen und es telefonisch entschuldigen. Die Entschuldigung kann man gerne auf den Anrufbentworter sprechen. Wichtig ist nur der vollständige Name des Kindes und die Klasse die es besucht.

In jedem Fall muss noch eine schriftliche Entschuldigung in der Schule abgegeben werden, die von einem Elternteil/Erziehungsberechtigten unterschrieben ist. Diese schriftliche Entschuldigung muss spätestens am 3. Tag der Erkrankung in der Schule vorliegen.

Krankheit - Ab wann benötige ich ein Attest für mein Kind?

Ein Attest benötigt man immer dann, wenn das Kind länger als zwei Tage krank ist. Das bedeutet in der Praxis, dass man 3. Tag der Erkrankung ein Attest vom Arzt in der Schule vorliegen muss.

Für Abschlussschüler kommt hinzu, dass sie immer ein Attest vorlegen müssen, wenn sie an einem angesagten Leistungsnachweis wegen Krankheit nicht teilnehmen. Bringt der Schüler kein Attest, wird der Leistungsnachweis mit der Note 6 bewertet.

 

Krankheit - Was, wenn ich eine angesagte Probe wegen Krankheit verpasse?

Für Abschlussschüler (Klassen M9 , 9 und M10) gilt, dass sie immer ein Attest vorlegen müssen, wenn sie eine angesagte Probe wegen Krankheit nicht mitschreiben können. Bringt der Schüler kein Attest bis spätestens 08:00 Uhr des nächstens Tages , wird der Leistungsnachweis mit der Note 6 bewertet.

 

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Zeugnistag

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Maßnahmen. Am Freitag, den 05.03., erhält Ihr Kind sein Halbjahreszeugnis per Post

Bis kurz vor den Weihnachtsferien ist dieses Schuljahr nahezu wie von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften erhofft und geplant verlaufen. Seitdem befinden wir uns im Distanz- bzw. Wechselunterricht. 

Das Zwischenzeugnis beschreibt das Lern- und Arbeitsverhalten Ihres Kindes im bisherigen Verlauf dieses ungewöhnlichen Schuljahres.

Viele der gesteckten Ziele, besonders in den Kernfächern, konnten von den Klassen im Unterricht an der Schule und im Fernunterricht erreicht werden. In einigen Fächern konnten pandemiebedingt nur kleine Fortschritte erzielt werden und keine aussagekräftigen Noten vergeben werden, so dass dort teilweise auf eine Benotung verzichtet wurde.

Trotz aller Schwierigkeiten, die dieses Schuljahr mit sich bringt, bereiten uns die meisten Schülerinnen und Schüler mit ihrem anhaltenden Engagement und ihrer Arbeitshaltung viele Freude. Wir bitten Sie, die Leistungen Ihres Kindes auch im Hinblick auf die erschwerte Situation zu bewerten. Schlechtere Noten durch bessere auszugleichen war im bisherigen Verlauf des Schuljahres nicht immer möglich, wird aber mit Wahrscheinlichkeit im weiteren Verlauf des Schuljahres noch geschehen können.

Für etwaige Fragen verweisen wir gerne auf den – auch wegen des neuen Zeugnistermins – verschobenen telefonischen Elternsprechabend am 15.03., zu dem Sie noch Informationen bekommen werden.

Mit freundlichen Grüßen,

gez.

Ihre Schulleitung

Franz Altmann und Stefan Schütz